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Die häufigsten Fragen zur Tätigkeit des Bausachverständigen:

1. Was macht ein Bausachverständiger oder Baugutachter?

Ein Bausachverständiger bewertet den technischen Zustand von Gebäuden, identifiziert Schäden und erstellt nachvollziehbare, qualifizierte Gutachten, die fachlich richtig und auch für Nichtfachleute verständlich sind. Wichtig ist es, dabei einen Sachverständigen zu finden, der seinen Qualifikation nachweisen kann. Der Begriff des Sachverständigen ist nicht geschützt und jeder darf sich so nennen. Als öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger für Schäden an Gebäuden musste ich meine überdurchschnittliche Fachkunde in einem aufwendigen Verfahren nachweisen. Meine Qualifikation, meine praktizierte Weiterbildung und Integrität wird regelmäßig durch die mich bestellende IHK zu Dortmund geprüft. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung gilt als der höchstwertigste Qualifikationsnachweis  in Deutschland. Gerichte sind gehalten sich, wenn irgend verfügbar, bei den ö.b.u.v. Sachverständigen fachliche Unterstützung in technischen Fragen einzuholen. Ö.b.u.v. Sachverständige für Schäden an Gebäuden gibt es (Stand Mai 2026) bundesweit nur 823 Stück.

2. Wann sollte ich einen Sachverständigen beauftragen?

Bei Feuchtigkeit, Schimmel, Rissen, Undichtigkeiten, Streit mit Handwerkern oder Versicherungen sowie vor dem Kauf einer Immobilie. Eine frühzeitige Begutachtung verhindert Folgeschäden und unnötige Kosten.

Bei der Abnahme von Immobilien von Bauträgern oder Generalunternehmern ist ein Unterstützung durch einen qualifizierten Sachverständigen dringend angeraten. Egal, ob es sich um eine Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsgemeinschaft oder um ein Gewerbeobjekt handelt.

3. Was kostet eine Begutachtung?

Wir rechnen grundsätzlich nach tatsächlichem Zeitaufwand ab.

Das bedeutet für Sie: Sie zahlen für die Leistung, die tatsächlich erbracht wird – transparent und nachvollziehbar und nach Ihren Wünschen, statt nach starren Pauschalen. Es werden der tatsächliche Zeitaufwand, die Anfahrt und einige spezielle Untersuchungsverfahren oder Laborkosten abgerechnet. Der genaue Aufwand hängt von Umfang und Komplexität des Auftrags ab; gerne machen wir vorab eine Einschätzung. Sie bestimmen immer den Aufwand. Wenn Ihnen eine Vorortberatung reicht, dann bestehen wir nie auf einem schriftlichen Gutachten. Wir klären immer transparent über die Kosten auf. Bei größeren Gutachten erfolgt im Rahmen unser Qualitätssicherung immer ein Korrekturlesen durch eine zweite Gutachterin, ohne gesonderte Berechnung

4. In welchem räumlichen Gebiet sind Sie tätig?

Unser Haupteinsatzbereich ist das östlichen Ruhrgebiet: Dortmund, Lünen, Hamm, Soest, Unna. Größere Projekte betreuen wir auch in Hamburg, Hannover, Jena, Stuttgart oder bundesweit. Dies erfolgt besonders wenn unsere besondere Qualifikation im Bereich Feuchtebewertung oder unsere Breite der Untersuchungsthemen gefordert sind und dadurch die Anfahrtskosten zu rechtfertigen sind.

5. Sind Ihre Gutachten gerichtsfest?

Der Begriff der „Gerichtsfestigkeit“ bedarf zunächst der Erläuterung. Er wird gerne verwendet, auch wenn es das „gerichtsfeste“ Gutachten nicht gibt. Herr Engelhardt wird regelmäßig von Amtsgerichten, Landgerichten oder dem Oberlandgericht Hamm mit der Erstellung von Gutachten beauftragt und genießt dort einen sehr guten Ruf.

Aber wenn von einer Partei direkt ein Gutachten beauftragt wurde, gilt dies immer als Privatgutachten, auch wenn es von einem ö.b.u.v. Sachverständigen erstellt wurde. Das Gericht muss im Verfahren immer ein weiteres „eigenes“ Gutachten beauftragen.

Aber wir erstellen auch regelmäßig Gutachten zur Vorbereitung von Rechtsstreitigkeiten, die den Anwälten als Grundlage für Klageschreiben dienen, oder wir erstellen Gegengutachten zu Gutachten des Gerichts, wenn dort Aspekte nicht ausreichend oder nicht fachlich richtig bewertet wurden.

6. Welche fachlichen Schwerpunkte haben Sie?

Anspruchsvolle Feuchtemessung, Feuchteschäden, Schimmel, die Beurteilung von Rissen, Unterstützung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Vorbereitung von Abnahmen von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Gemeinschaftseigentum oder von Sonderbauten, sowie Kaufberatungen für alle Objektarten – von der Eigentumswohnung bis zum Hotel. Wir führen Begehungen vor Ablauf der Gewährleistung durch.

7. Wie läuft eine Beauftragung ab?

Sie schildern uns Ihre Problematik per E-Mail. Bitte geben Sie dabei immer Ihre Anschrift, die Adresse des Objektes, den konkreten Sachverhalt und eine Rückrufnummer an. Ich rufe Sie dann zurück, spreche die Möglichkeiten und Grenzen mit Ihnen durch und stimme, zunächst für Sie unverbindlich, einen möglichen Ortstermin ab, den ich für Sie reserviere. Dann erhalten eine erste Kosteneinschätzung. Wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden senden Sie das Auftragsschreiben unterschrieben an uns zurück. Evtl. bitte ich noch um ergänzende Unterlagen und wir stimmen das genaue Vorgehen im Ortstermin durch. Nach dem Ortstermin erstellen wir in der Regel das Gutachten für Sie. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel als PDF-Datei digital zugesendet. Wenn erforderlich statten wir das Gutachten mit einer digitalen Signatur aus.

8. Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?

Die Auslastung von qualifizierten Sachverständigen ist sehr hoch, so auch bei uns.

In der Regel haben wir bis zum 1. Ortstermin einen Vorlauf von 4 Wochen. Bei sehr dringlichen Fällen, wie z.B. akuten Wasserschäden, können wir manchmal einen Termin zwischenschieben. Fragen Sie bitte im konkreten Fall nach. Die Gutachtenerstellung selbst dauert nach dem Ortstermin in der Regel weitere 4 Wochen, abhängig von unser akuten Auslastung und der Komplexität des Sachverhalts.

9. Erstellen Sie ausschließlich Schadensgutachten oder auch Sanierungskonzepte?

Nach der Analyse des Sachverhaltes, evtl. Ursachen und Schäden, erstellen wir gerne ein Sanierungskonzept zur Problembehebung. Wir erbringen jedoch keine Architektenleistungen wie Ausführungsplanung, Ausschreibung oder Bauleitung. Aber wir unterstützen gerne Ihren Architekten und begleiten die Schadensbeseitigung qualitätssichernd.

10. Erstellen Sie Wertgutachten für Gebäude?

Nein. Dies ist die Aufgabe von ö.b.u.v. Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

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